Zwischenbericht zum Zugunfall in Garmisch-Partenkirchen
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) veröffentlichte am 1. Juni 2023 einen Zwischenbericht zum Zugunfall am 3. Juni 2022 in Garmisch-Partenkirchen. Auf Grundlage der § 5 Abs. 5 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) ist die Erstellung eines Zwischenberichtes mindestens zu jedem Jahrestag des gefährlichen Ereignisses herauszugeben. Die Untersuchung befindet sich im Prozessschritt 3 Sachverhaltsfeststellung. Im Wortlaut heißt es „Nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung war ein Mangel am Oberbau primär ursächlich für den Eintritt der Zugentgleisung des Zuges RB 59458. Die an dieser Stelle verlegten Spannbetonschwellen wiesen Beschädigungen auf, die auf einen Verlust der Vorspannung innerhalb der Schwelle schließen ließen. Diese führten in der Folge zu einem Versagen der Struktur und zum Wegbrechen der Schienenauflager in Richtung der eingeleiteten Kräfte.“
Als Konsequenz des Unfalls tauscht die DB im Rahmen eines präventiven Prüfprogramms allein in diesem Jahr 480 000 Schwellen aus, fünf Mal mehr als üblich. Damit verbunden sind 400 zusätzliche Baustellen im Schienennetz, die sich erheblich auf die Pünktlichkeit der Reise- und Güterzüge auswirken. Während die Ermittlungen der Unfallursache von der Staatsanwaltschaft und der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen (BEU) noch nicht abgeschlossen sind, hat die DB zusätzlich eine unabhängige interne Untersuchung durch eine Anwaltskanzlei beauftragt.
Diese soll insbesondere klären, ob das Zugunglück im Zusammenhang mit möglichen internen Versäumnissen steht. Die DB kooperiere vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden.