Wasserstoff-Kernnetz genehmigt

wasserstoffnetzWasserstoff-Kernnetz (Grafik: BMWK). gestrichelt – Neubauleitung; durchgezogen – Umstellungsleitung

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 den von den Fernleitungsnetzbetreibern am 22. Juli 2024 eingereichten Kernnetzantrag nach Prüfung und Konsultation genehmigt. Mit dem Kernnetz werden zentrale Wasserstoff-Standorte in allen Bundesländern miteinander verbunden. Die Standorte sind die Erzeugungszentren, Importpunkte, Speicher und künftige Abnehmer in Industrie und Kraftwerken. Es wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Marktakteuren Sicherheit gibt und gleichzeitig die nötige Flexibilität bietet, um auf veränderte Bedingungen beim Markthochlauf reagieren zu können.

Das genehmigte Kernnetz umfasst Leitungen mit 9 040 km Gesamtlänge, wovon 60 % der Leitungen vom bisherigen Erdgas-Betrieb umgestellt und die übrigen neu gebaut werden. Die Fernleitungsnetzbetreiber planen, 18,9 Mrd. EUR bis zum Zieljahr 2032 zu investieren. Im Zieljahr beträgt die Einspeiseleistung 101 GW und die Ausspeiseleistung 87 GW. Da ein Großteil der künftigen Wasserstoffnachfrage in Deutschland über Importe gedeckt werden soll, sind 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer vorgesehen. Das BMWK rechnet für 2030 mit bis zu 70 % Wasserstoffimporten.

Ab 2025 werden erste WasserstoffLeitungen des Kernnetzes in Betrieb gehen. Zunächst werden vor allem Umstellungsleitungen in Betrieb genommen. Die Planung der Bundesnetzagentur stellt sicher, dass nur Erdgasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden, die nicht mehr für den Erdgastransport benötigt werden.

Die Leitungen des Kernnetzes sollen privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden und durch die Entgelte der Nutzer finanziert werden. Da es am Anfang relativ wenige Abnehmer geben wird, können die Investitionskosten nicht voll auf die Nutzer umgelegt werden. Daher werden die Netzentgelte gedeckelt. Ein Amortisationskonto sorgt dafür, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Mit Ausnahme der von Bund und Ländern geförderten Important Project of Common European Interest (IPCEI)-Leitungsprojekte fließen keine Bundesmittel in die Kernnetzleitungen. Das Finanzierungskonzept enthält aber eine finanzielle Absicherung des Bundes gegen unvorhersehbare Entwicklungen.

Das Kernnetz dient dem überregionalen Transport des Wasserstoffs; es sind die Autobahnen der Wasserstoff-Infrastruktur. Im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff wird das Netz weiterentwickelt. Alle Leitungsprojekte mit Inbetriebnahme ab 2028 werden in der Netzentwicklungsplanung überprüft und bei vorhandenen Bedarfen von der Bundesnetzagentur bestätigt. So kann sich die Transportinfrastruktur kosteneffizient mit dem Markt entwickeln. Die Arbeiten für den ersten integrierten Netzentwicklungsplan, Gas und Wasserstoff haben bereits mit dem Entwurf für den Szenario-Rahmen begonnen. Im Jahr 2026 soll der erste integrierte Netzentwicklungsplan von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.