Gommerleitung endgültig durchgehend als Freileitung

gommerleitungNeue Gommerleitung im Bau auf Abschnitt Mörel – Ulrichen (Foto: Swissgrid).Swissgrid kann jetzt auch den rund 10 km langen Abschnitt Mörel – Ernen der Höchstspannungsleitung durch das Goms (Oberwallis) als Freileitung realisieren, nachdem das Bundesverwaltungsgericht Ende März 2019 die Beschwerden gegen den entsprechenden Entscheid des Bundesamtes für Energie (BFE) vom Dezember 2016 abgewiesen hat und das Bundesgericht nicht mehr dagegen angerufen wurde. Swissgrid wird nun die Lieferungen und Leistungen hierfür ausschreiben und vergeben. Der Baustart ist im Jahr 2020 und als Bauzeit sind rund vier Jahre geplant. Ohne die im September 2013 vom Bundesgericht auferlegte Prüfung einer Teilverkabelung auf dem genannten Abschnitt wäre die Freileitung 2021 durchgehend fertig geworden. Auf dem 20 km langen Abschnitt Ernen – Ulrichen sind die Bauarbeiten für die neue Leitung seit 2017 im Gang (Foto); bei günstigem Fortschritt kann der Abschnitt im Oktober 2019 eingeschaltet werden. Die 380-kV-Leitung ersetzt die bestehende 220-kV-Leitung im oberen Rhonetal. Die Verstärkung war notwendig, um mehr Energie aus Walliser Wasserkraft ins Schweizer Mittelland zu transportieren, vor allem nach Inbetriebnahme des Pumpspeicherkraftwerks Nant de Drance (eb 5/2019, S.  213). Die mitgeführte einschleifige 132-kV-Übertragungsleitung der SBB wird einen dringend notwendigen Ringschluss zwischen deren Hochspannungsnetzen im Wallis und im Tessin herstellen [1]. Sie ist mit etwa 30 km Länge von Airolo auf der Nufenenleitung mitgeführt und versorgt seit Ende 2016 einseitig in Ulrichen die Matterhorn-Gotthard-Bahn [2]. Im Südwesten wird sie in die Schaltanlage des SBB-Kraft- und Umformerwerks Massaboden mit einer etwa 5 km langen Leitung eingeführt, deren Planung läuft.

[1] Behmann, U.: Netzausfall bei SBB. In: Elektrische Bahnen 103 (2005), H.  7, S. 354-358, H. 9, S. 453-455.

[2] Be: Bahnenergieversorgung der Matterhorn-Gotthard-Bahn. In: Elektrische Bahnen 117 (2019), H. 11-12, S.  408-411.