Novelliertes Klimaschutzgesetz 2021

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mit Blick auf das europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 das Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt.

Die Gesetzesänderung sieht vor, die Zielvorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen anzuheben. Deutschland soll bis 2030 den Treibhausgas-Ausstoß um 65 % gegenüber dem Jahr

1990 verringern. Bislang waren es 55 %. Die CO2-Minderungsziele der einzelnen Sektoren wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr und dem Gebäudebereich sind anzupassen.

Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von 88 %. Auf dem Weg dorthin werden für die 2030er Jahre konkrete jährliche Minderungsziele vorgegeben. Bis zum Jahr 2045, bisher 2050, soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Der Gesetzentwurf betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden. Die Bundesregierung macht konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung natürlicher Senken zu verbessern.

Um die mit dem Klimaschutzgesetz 2021 beschlossenen Ziele erreichen zu können, wird die Bundesregierung hierzu ein Sofortprogramm mit 8 Mrd. EUR zusätzlichem Fördervolumen für die Bereichen Industrie, klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und im Gebäudebereich vorlegen.

Auf europäischer Ebene stehen konkrete Vorschläge der EU-Kommission zu Maßnahmen für mehr Klimaschutz noch aus.