50 Handlungsempfehlungen für den Klimaschutz

Die Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende zeigen in einer Studie auf, wie die nächste Bundesregierung das angehobene Zwischenziel der Klimaneutralität für 2030 erreichen und Fehlinvestitionen vermeiden kann.

Die Politik muss in der neuen Legislaturperiode unverzüglich konkrete Instrumente vorlegen, mit denen Deutschland sein angehobenes Ziel erfüllen kann, den CO2-Ausstoß um mindestens 65 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu senken.

50 Handlungsempfehlungen sind in die für den Klimaschutz relevanten fünf Schlüsselsektoren der deutschen Wirtschaft aufgegliedert: Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Hinzu kommen sektorübergreifende Maßnahmen. Dazu zählt automatischer Nachsteuerungsmechanismus im Bundes-Klimaschutzgesetz, der dafür sorgen soll, dass der CO2-Preis erhöht wird oder vergleichbar wirksame Maßnahmen greifen, falls die Sektorziele verfehlt werden.

Mit einem Kanon abgestimmter Maßnahmen soll der Bestand an Elektro-PKW bis 2030 auf mindestens 14 Mio. steigen. Erreicht werden soll dies unter anderem mit einer Umgestaltung der Kfz-Steuer. Im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung sollen anfallende klimaschädliche Subventionswirkungen bei Verbrennerfahrzeugen beseitigt werden.

Entlastungen emissionsfreier Fahrzeuge sowie Belastungen für Verbrenner-LKW bei der LKW-Maut, die Beschleunigung des bedarfsgerechten Ausbaus der Ladeinfrastruktur und eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte in der EU sollen die Elektrifizierung von LKW voranbringen.

Die Organisationen schlagen die Einführung flächendeckender Höchstgeschwindigkeiten vor: 130 km/h auf Bundesautobahnen, 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts mit der Möglichkeit für Kommunen, in Ausnahmefällen abweichend 50 km/h anordnen zu können.

Das Eisenbahnnetz wird mit dem Ziel einer Verdopplung der Fahrgastzahlen und eines Anteils von 25 % am Güterverkehr ausgebaut. Technologien zur Digitalisierung, Automatisierung und Elektrifizierung des Schienenverkehrs werden gefördert, und für den Gütertransport werden zusätzliche Be- und Entlademöglichkeiten in der Fläche geschaffen.

Darüber hinaus soll der Bundesverkehrswegeplan an die Erfordernisse eines klimaneutralen Deutschlands im Jahr 2045 angepasst werden. Vorrang sollen die Substanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur und der Ausbau des Schienennetzes bekommen. Finanzielle Privilegien des Luftverkehrs sollen beseitigt, die Sätze der Luftverkehrsabgabe auf das Niveau des Mehrwertsteuersatzes von 19 % angehoben werden.