172 Fokus 121 (2024) Heft 5 Workshop zu regulatorischen Fragen der Ladeinfrastruktur Angetrieben von dem Ziel, die Einführung von Akkumulator-Triebzügen und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, haben der Smart Rail Connecticivity Campus (SRCC), Rail.S und der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) Anfang März 2024 in Annaberg-Buchholz zu einem Workshop unter dem Titel „Ladeinfrastruktur für Akkumulatorzüge: Infrastruktur oder Servicestelle – eine regulatorische Einordnung” eingeladen. Der Einladung waren über 60 Vertreter von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeug- und Bahninfrastrukturherstellern, Aufgabenträgern, Behörden und Politikern von Bundes- und Landesebene gefolgt. Das war an sich schon wegen der kurzfristigen Organisation ein Erfolg und zeigte, dass es zu diesem Thema Redebedarf gibt. Es waren somit Repräsentanten aller Bereiche beteiligt, die sich mit der Beschaffung, der Genehmigung, der Zulassung, der Installation und dem Betrieb von Fahrzeugen und Ladeinfrastrukturen beschäftigen. Der Anlass wurde auch zu einer Besichtigung des im Bahnhof Annaberg-Buchholz Süd installierten Ladeunterwerks genutzt. Während technische Lösungen entwickelt und weitgehend einsatzbereit sind, das betrifft sowohl die Fahrzeuge als auch Lösungen für die Infrastruktur, herrscht bezüglich Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Ausschreibungsmodellen, Energiepreis, Zuständigkeiten für das Errichten und Betreiben der Infrastruktur doch große Unsicherheit, die dazu führt, dass Projekte verschoben werden, Entscheidungen nicht fallen oder auch skurrile technische Lösungen entstehen. Im Sektor kursieren widerpüchliche Aussagen, die einer schnellen Einführung der Technolgie der Akkumulator-Fahrzeuge und ihrer Infrastruktur zumindest nicht förderlich sind. In ausgesprochen lebhaften Diskussionsrunden kamen Vertreter aller Bereiche zu Wort und äußerten ihren Standpunkt und ihre Erwartungen. Dabei offenbarte sich ein unterschiedlicher Wissensstand, was verdeutlicht, dass klare Regelungen wünschenswert sind. Es bestehen auch Unsicherheiten in der Anwendung vorhandener Regelungen. Die Veranstalter haben wesentliche Fragestellungen aus der Diskussion zusammengefasst. Daraus ergeben sich Aufgaben an unterschiedliche Institutionen, deren Klärung für eine zeitnahe Einführung und Nutzung von Akkumulator-Fahrzeugen als zwingend angesehen wird. Die Teilnehmer des Workshops waren sich einig darin, die Diskussion zeitnah fortzusetzen. Sie haben die Ergebnisse der ersten Diskussionsrunde in einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengefasst. Diese wird im Folgenden vorgestellt. Annaberger Thesen zu aktuellen regulatorischen Randbedingungen für elektrisches Laden und deren Entwicklungsperspektive Für den Einsatz von Oberleitungs-/Akkumlator-Fahrzeugen (BEMU) wird neuartige Ladeinfrastruktur für bisher nicht elektrifizierte Streckenbereiche benötigt. Während technische Lösungen dafür bereits existieren, sind die Rahmenbedingungen für stabile planerische, energierechtliche und betriebswirtschaftliche Prozesse nur für Ladeinfrastrukturen gegeben, die als Teil der Bahninfrastruktur gelten. Für diejenigen Ladeinfrastrukturen, die als Serviceeinrichtung nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) eingestuft sind, ergibt sich somit dringender Handlungsbedarf. Eine Finanzierung von Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur über den Bezugspreis für Energie würde diesen gegenüber dem Bezugspreis im Fahrleitungsnetz signifikant erhöhen, da die umgesetzte Energiemenge trotz hoher Spitzenleistung gering ist. Zudem müssten zusätzliche Abrechnungsmodelle für die Verkehrsunternehmen eingeführt werden, die den betriebswirtschaftlichen Aufwand erhöhen. Besichtigung des Ladeunterwerks Annaberg-Buchholz Süd (Fotos: SRCC/Hans Günther) eb 5 2024 ePaper Abonnement 2024 ã Georg Siemens Verlag GmbH & Co. KG Vervielfältigung und Verbreitung unzulässig und strafbar!
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY3NTk=