Energiepreise in Deutschland

Auf zwei Anfragen zu Energiepreisen erhielt die eb-Redaktion am 22. Februar 2023 vom Team Bürgerdialog, Referat LB5 – Bürgerdialog, des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz folgende Antwort:

„vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können an dieser Stelle nur betonen dass uns bewusst ist, dass der derzeitige Anstieg der Energiepreise zu erheblichen Mehrbelastungen für zahlreiche Privathaushalte und Unternehmen führt und verstehen Ihre Situation!

Das Thema nehmen wir sehr ernst und beobachten die Lage an den Energiemärkten und hierbei vor allem die Preisentwicklungen an den Strom- und Gasmärkten sehr genau.

Gerade auch das uns nachgeordnete Bundeskartellamt, sowie die Bundesnetzagentur prüfen bereits in sehr großem Umfang die Energiemärkte.

Darüber hinaus führen wir aktuell Gespräche mit allen Beteiligten hinsichtlich des aktuellen Handelssystems an den Energiebörsen (bspw. sog. Merit-Order System oder auch Preiskopplungen).

Diese Systeme führen derzeit dazu, dass bspw. eigentlich sehr günstiger Strom aus erneuerbaren Energien künstlich“ verteuert wird.

Hier ist aus unserer Sicht eine grundlegende Reform notwendig, die auf europäischer Ebene umgesetzt werden muss. Wir drängen hier auf eine zeitnahe Lösung!

Letztlich bedarf es auch gezielter gesetzlicher Anpassungen zum Schutz von Verbrauchern.

Die Energiepreisbremsen gehen ferner mit einer Missbrauchskontrolle einher (Missbrauchsverbot)!

Es sieht konkret vor, dass den Energieversorgern in Bezug auf Strom und Gas „im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verboten“ ist, ihre Arbeitspreise zu erhöhen, es sei denn, es ist sachlich gerechtfertigt, etwa durch gestiegene Beschaffungskosten. Dies muss begründet werden und unterliegt auch einer entsprechenden Kontrolle.

Die Missbrauchskontrolle dient dazu, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden, also solche, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern nur solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind.

Im Zuge einer Preiserhöhung haben Sie natürlich als Verbraucher auch immer das Möglichkeit zu widersprechen, sowie ein Sonderkündigungsrecht.

Die Verbraucherzentralen und einschlägige Preisvergleichsportale helfen beim Preisvergleich und ggf. Ermittlung eines neuen Anbieters.

Im Zuge der aktuell gesunkenen Energiepreise bieten zahlreiche Energieversorgungsunternehmen wieder günstige Tarife an (Stichwort: langfristige und kurzfristige Beschaffung) ……..“

Anmerkung der Redaktion: In früheren Ausgaben der eb wäre der Inhalt dieser Meldung unter der Rubrik "Blindleistung" abgedruckt worden.